CLIQ DIGITAL AG O.N.
CLIQ Digital AG wechselt zu Namensaktien: Verbesserte Transparenz und direkte Kommunikation mit Aktionären angestrebt
Ad hoc: Die CLIQ Digital AG, ein globaler Anbieter von abonnementbasierten Streamingdiensten mit Sitz in Düsseldorf, hat am 11.09.2023 bekannt gegeben, dass sie ihr Aktienkapital nach Börsenschluss am 20.09.2023 von Inhaberaktien auf Namensaktien umstellt, um eine höhere Transparenz und direktere Kommunikation mit den Aktionären zu ermöglichen.
Die CLIQ Digital AG, ein Düsseldorfer Unternehmen und globaler Anbieter von abonnementbasierten Streamingdiensten, hat am 11.09.2023 angekündigt, ihr Aktienkapital nach Börsenschluss am 20.09.2023 auf Namensaktien umzustellen. Diese Änderung ermöglicht eine höhere Transparenz und direkte Kommunikation mit den Aktionären.
Die Umstellung der 6.508.714 Aktien erfolgt im Verhältnis 1:1 und wird von der Clearstream Banking AG im neuen Aktienregister geführt. Depotbanken werden ihre Kunden in den kommenden Tagen über die bevorstehende Änderung informieren.
Namensaktien erfordern ein Aktienregister, in das die Aktionäre eingetragen werden müssen, einschließlich ihres Namens, Geburtsdatums, Adresse und elektronischer Adresse sowie der Anzahl der gehaltenen Aktien.
Ben Bos, Mitglied des Vorstands von CLIQ Digital AG, betonte das Ziel einer transparenteren Aktionärsstruktur und einer direkteren Kommunikation mit den Investoren durch die Umstellung auf Namensaktien.
Begriffserklärungen:
- Namensaktie: Im Unterschied zur Inhaberaktie ist bei der Namensaktie der Inhaber namentlich bekannt und im Aktienbuch des Unternehmens eingetragen.
- Inhaberaktie: Bei dieser Art von Aktie ist der Eigentümer nicht namentlich bekannt. Die Übertragung erfolgt durch Übergabe des Wertpapiers.
- Clearstream Banking AG: Ein internationales Zentralverwahrerunternehmen für Finanzinstrumente.
- Depotbank: Eine Bank, die Wertpapiere für ihre Kunden verwahrt.
- Aktienregister: Ein Verzeichnis, in dem alle Aktionäre eines Unternehmens mit der Anzahl ihrer Anteile eingetragen sind. Bei Namensaktien ist die Führung eines solchen Registers gesetzlich vorgeschrieben.