UMT UTD MOB.TECHN. O.N.
Landgericht Ingolstadt weist Klage der UMT AG gegen KB Holding und Buchberger Baugeräte Handel GmbH ab - Berufung eingelegt
Ad-hoc: Am 18.09.2023 hat das Landgericht Ingolstadt in erster Instanz die Klage der United Mobility Technology AG gegen die KB Holding GmbH und Buchberger Baumaschinen Service + Vermietung GmbH abgewiesen, ein Urteil, das von der UMT als grob rechtswidrig angesehen und bereits beim Oberlandesgericht München angefochten wird. In dieser Klage hatte die UMT AG behauptet, sie sei Inhaberin sämtlicher Geschäftsanteile an den beiden genannten Unternehmen und bat um Einreichung entsprechender Gesellschafterlisten beim zuständigen Handelsregister. Der Freistaat Bayern und B2Btech GmbH waren dem Rechtsstreit auf Seiten der UMT beigetreten.
Am 18.09.2023 hat das Landgericht Ingolstadt die Klage der United Mobility Technology AG (UMT AG) gegen die KB Holding GmbH und Buchberger Baumaschinen Service + Vermietung GmbH in erster Instanz abgewiesen. Die UMT AG hatte behauptet, Inhaberin sämtlicher Geschäftsanteile an den beiden genannten Unternehmen zu sein und beantragte die Einreichung entsprechender Gesellschafterlisten beim zuständigen Handelsregister. Der Freistaat Bayern und B2Btech GmbH hatten sich dem Rechtsstreit auf Seiten der UMT AG angeschlossen.
Die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ingolstadt fällte das Urteil am 12. September 2023. Nach diesem Urteil sind die zwischen den Parteien im einstweiligen Verfügungsverfahren getroffenen Regelungen des Vergleichs nicht mehr gültig.
Die UMT AG betrachtet das Urteil als grob rechtswidrig und hat bereits Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt, wodurch das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Begriffserklärungen:
- Geschäftsanteile: Anteil eines Gesellschafters am Grundkapital einer Gesellschaft.
- Handelsregister: Öffentliches Verzeichnis, in dem alle relevanten rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Kaufleuten verzeichnet sind.
- Einstweiliges Verfügungsverfahren: Gerichtliches Verfahren zur vorläufigen Sicherung eines Anspruchs oder zur vorläufigen Regelung eines Rechtsverhältnisses.
- Rechtskräftig: Ein Urteil ist rechtskräftig, wenn gegen es keine ordentlichen Rechtsmittel mehr eingelegt werden können oder die Frist hierfür abgelaufen ist.
- Berufung: Rechtsmittel gegen Urteile der ersten Instanz. Es dient dazu, das erstinstanzliche Urteil durch ein höheres Gericht überprüfen zu lassen.