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SdK widerspricht ADLER Real Estate AG: Falsche Behauptungen zur Sonderprüfung aufgeklärt

Am 15.09.2023 hat die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) eine Stellungnahme zur Sonderprüfung bei der ADLER Real Estate AG veröffentlicht, in der sie falsche Behauptungen des Immobilienunternehmens korrigiert. In ihrer Pressemitteilung vom 12. September 2023 hatte die ADLER Real Estate AG irrtümlicherweise angegeben, dass die SdK auf einer außerordentlichen Hauptversammlung am 28. April 2023 eine Sonderprüfung beantragt hätte und dass ihr Pressesprecher dem Sonderprüfungsteam angehören sollte - beides entspricht nicht den Tatsachen. Die SdK stellt klar, dass sie auf der Hauptversammlung am 31. August 2022 einen Sonderprüfungsantrag gestellt hatte, der jedoch von den Aktionären abgelehnt wurde und dass kein aktives Mitglied der SdK dem Sonderprüfungsteam angehören sollte.

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) hat am 15.09.2023 eine Stellungnahme veröffentlicht, um falsche Behauptungen der ADLER Real Estate AG zu korrigieren. In einer Pressemitteilung vom 12. September 2023 hatte das Immobilienunternehmen fälschlicherweise behauptet, die SdK hätte auf einer außerordentlichen Hauptversammlung am 28. April 2023 eine Sonderprüfung beantragt und dass ihr Pressesprecher dem Sonderprüfungsteam angehören sollte.

Diese Aussagen entsprechen jedoch nicht den Tatsachen. Die SdK hat klargestellt, dass sie einen Antrag auf Sonderprüfung während der Hauptversammlung am 31. August 2022 gestellt hatte, welcher von den Aktionären abgelehnt wurde. Darüber hinaus sollte kein aktives Mitglied der SdK dem Sonderprüfungsteam angehören.

Das Landgericht Berlin hatte nach der Hauptversammlung eine Sonderprüfung auf Antrag der SdK und weiterer Aktionäre bei ADLER Real Estate AG angeordnet und die Reitze Wilken Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB zum Sonderprüfer ernannt. Diese Prüfung wurde jedoch auf Beschwerde von ADLER Real Estate AG hin abgelehnt, da aus Sicht des Gerichts die Befangenheitsbesorgnis bestand, dass ein aktives Mitglied der SdK dem Prüfungsteam angehören sollte.

Die Schutzgemeinschaft hält lediglich eine Aktie an der ADLER Real Estate AG und strebt die Sonderprüfung aus rein kapitalmarkthygienischen Gründen an. Sie hat angekündigt, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen.

Begriffserklärungen:

  • Sonderprüfung: Eine Sonderprüfung ist eine Untersuchung, die von einer unabhängigen dritten Partei durchgeführt wird, um bestimmte Aspekte der Geschäftspraktiken eines Unternehmens zu überprüfen.
  • Kapitalmarkthygiene: Kapitalmarkthygiene bezieht sich auf Maßnahmen und Praktiken, die darauf abzielen, Transparenz und Fairness auf den Finanzmärkten zu gewährleisten.
  • Rechtsmittel: Ein Rechtsmittel ist ein Verfahren, das dazu dient, eine gerichtliche Entscheidung anzufechten oder zu ändern.
  • Befangenheitsbesorgnis: Befangenheitsbesorgnis bezeichnet die Sorge, dass ein Richter oder ein Mitglied eines Prüfungsteams nicht objektiv und unparteiisch handeln könnte.