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Steuler Fliesengruppe AG verkauft Assets an Panaria Gruppe und Norddeutsche Solar Ceramics GmbH, Schließung des Werks in Mühlacker

Ad hoc am 27.09.2023: Die Bremen ansässige Steuler Fliesengruppe AG hat im Rahmen ihrer Sanierungslösung Asset-Kaufverträge mit der italienischen Panaria Gruppe und der Norddeutsche Solar Ceramics GmbH abgeschlossen. Dabei übernimmt die Panaria Gruppe das Werk in Leisnig, den Vertrieb sowie die Marken der Steuler Fliesengruppe AG, während das Werk in Bremerhaven von der Norddeutsche Solar Ceramics GmbH, eine Tochtergesellschaft der Meta Wolf AG, erworben wird. Der Abschluss dieser Verträge steht allerdings noch unter Kartellvorbehalt und die endgültige Übernahme des Werks in Bremerhaven ist für den 1. April 2024 geplant.

Die Steuler Fliesengruppe AG mit Sitz in Bremen hat am 27.09.2023 zwei Asset-Kaufverträge als Teil ihrer Sanierungslösung unterzeichnet. Der erste Vertrag betrifft die Übernahme des Werks in Leisnig, einschließlich des Vertriebs und der Marken der Steuler Fliesengruppe, durch die italienische Panaria Gruppe. Die Umsetzung dieses Vertrages steht jedoch noch unter Kartellvorbehalt.

Der zweite Kaufvertrag beinhaltet den Erwerb des Werks in Bremerhaven durch die Norddeutsche Solar Ceramics GmbH, eine Tochtergesellschaft der Meta Wolf AG. Diese Übernahme ist für den 1. April 2024 geplant und das Werk wird bis dahin weiterhin von der Steuler Fliesengruppe betrieben.

Trotz intensiven Suchens konnte für das Werk in Mühlacker kein Käufer gefunden werden, was zur Schließung dieses Standorts führt. Folglich wird die Abwicklung der Steuler Fiesengruppe AG eingeleitet.

Begriffserklärungen:

  • Asset-Kaufvertrag: Ein Vertrag über den Kauf von Vermögenswerten (Assets) eines Unternehmens. Im Gegensatz zum Share Deal, bei dem Anteile an einem Unternehmen gekauft werden, erwirbt der Käufer beim Asset Deal einzelne Vermögensgegenstände wie Immobilien, Maschinen oder Markenrechte.
  • Kartellvorbehalt: Eine Klausel in einem Vertrag, die besagt, dass der Vollzug des Vertrags davon abhängt, ob die Kartellbehörden ihre Zustimmung geben. In diesem Zusammenhang prüfen die Behörden, ob durch den geplanten Zusammenschluss der Wettbewerb beeinträchtigt wird.