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Bafin: Meldeschwelle für Manager-Aktiengeschäfte steigt auf 50.000 Euro

Die Finanzaufsicht Bafin ändert die Meldeschwelle für Aktiengeschäfte von Führungskräften börsennotierter Unternehmen. Künftig müssen solche Geschäfte erst ab einem Volumen von 50.000 Euro veröffentlicht werden. Bisher lag die Grenze bei 20.000 Euro.