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Bankhaus Obotritia GmbH ruft zur Abstimmung ohne Versammlung über Wandelschuldverschreibung der blueplanet Investments AG auf

Am 31.08.2023 forderte das in München ansässige Bankhaus Obotritia GmbH, gemäß § 18 SchVG, zur Abstimmung ohne Versammlung auf, die sich auf die Wandelschuldverschreibung der blueplanet Investments AG bezieht und durch einen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 15.08.2023 ermächtigt wurde.

Das Münchner Bankhaus Obotritia GmbH hat am 31.08.2023 gemäß § 18 SchVG zur Abstimmung ohne Versammlung aufgerufen, die sich auf die Wandelschuldverschreibung der blueplanet Investments AG bezieht. Dieser Aufruf wurde durch einen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 15.08.2023 autorisiert.

Die betroffenen Anleihegläubiger werden dazu aufgefordert, ihre Stimmen innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens abzugeben, der von 18.09.2023 um 0:00 Uhr bis zum 20.09.2023 um 24:00 Uhr läuft.

Der vom Amtsgericht Frankfurt am Main bestimmte Notar Dr. Dirk Otto fordert ebenfalls zur Stimmabgabe in diesem Abstimmungszeitraum auf und stellt die von dem Auffordernden unterbreiteten Beschlussvorschläge zur Abstimmung.

Die Abstimmung soll im Zeitraum vom 18.09.2023 um 0:00 Uhr beginnend und endend am 20.09.2023 um 24:00 Uhr (MESZ) stattfinden.

Die Aufforderung zur Stimmabgabe wird sowohl auf der Homepage https://www.kapitalanlagen-krise.de/blueplanet-investments-ag-abstimmung/ als auch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Begriffserklärungen:

  • Wandelschuldverschreibung: Eine Anleihe, bei der das Recht besteht, sie während einer bestimmten Frist in Aktien des ausgebenden Unternehmens zu tauschen.
  • Anleihegläubiger: Personen oder Institutionen, die eine Anleihe erworben haben und somit Gläubiger des ausgebenden Unternehmens sind.
  • Abstimmungszeitraum: Der vorgegebene Zeitrahmen, in dem Anleihegläubiger ihre Stimme abgeben können.
  • Beschlussvorschläge: Vorgeschlagene Entscheidungen oder Maßnahmen, über die in einer Abstimmung entschieden wird.