DEFAMA AG
DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG erwirbt Heinsberg-Galerie: Expansion mit 1 Mio. € Jahresnettomiete und 2,24 € FFO je Aktie
Ad hoc: Die Deutsche Fachmarkt AG (DEFAMA) hat am 25.09.2023 einen Kaufvertrag für die Heinsberg-Galerie, ein zentrales Nahversorgungs-Objekt in der Innenstadt von Heinsberg (NRW), unterzeichnet und erweitert damit ihre Immobilien-Portfolio um eine vermietbare Fläche von rund 10.500 qm. Mit Mietern wie EDEKA, Rossmann, Deichmann, ACTION und Woolworth generiert die Galerie eine Jahresnettomiete von etwa 1 Mio. €, was den annualisierten FFO der DEFAMA auf nunmehr 10,8 Mio. € oder 2,24 € je Aktie erhöht.
Die Deutsche Fachmarkt AG (DEFAMA) hat die Heinsberg-Galerie erworben, ein zentrales Nahversorgungs-Objekt in der Innenstadt von Heinsberg (NRW), am 25.09.2023. Die Galerie, mit einer vermietbaren Fläche von etwa 10.500 qm, beherbergt renommierte Mieter wie EDEKA, Rossmann, Deichmann, ACTION und Woolworth und generiert eine Jahresnettomiete von ungefähr 1 Mio. €.
Mit dieser Akquisition erweitert DEFAMA ihr Immobilienportfolio und erhöht den annualisierten FFO auf 10,8 Mio. € oder 2,24 € je Aktie. Der Kaufpreis entspricht dem 9,8-fachen der um nicht umlagefähige Kosten bereinigten Erträge.
Neben den großen Einzelhandelsketten beinhaltet die Heinsberg-Galerie auch ein China-Restaurant, zwei Modegeschäfte und einen Schreibwarenladen sowie weitere Geschäfte und 19 Wohnungen. Die strategisch günstige Lage des Objekts wird durch benachbarte LIDL- und McDonald's-Filialen sowie einen Kopfbahnhof und einen zentralen Omnibus-Bahnhof unterstrichen.
Nach Abschluss dieser Transaktion erreicht die annualisierte Jahresnettomiete der DEFAMA über 22 Mio. €. Das Portfolio besteht nun aus insgesamt 64 Standorten mit einer Nutzfläche von rund 267.000 qm, welche zu etwa 95% vermietet sind.
Begriffserklärungen:
- Annualisierter FFO: Der Funds from Operations (FFO) ist eine Kennzahl aus der Immobilienwirtschaft und zeigt den operativen Cashflow einer Immobiliengesellschaft. Die Annualisierung bezieht sich auf die Hochrechnung dieser Kennzahl auf ein Jahr.
- Nahversorgungs-Objekt: Ein Nahversorgungs-Objekt ist eine Immobilie, die überwiegend der Deckung des täglichen Bedarfs dient, wie z.B. Supermärkte oder Drogeriemärkte.
- Nicht umlagefähige Kosten: Kosten, die vom Vermieter getragen werden müssen und nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Dazu gehören z.B. Instandhaltungskosten oder Verwaltungskosten.