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Personalwechsel bei Schalke 04: Dr. Bernd Schröder verlässt Vorstand, bleibt jedoch beratend tätig

Am 30.07.2023 haben der Aufsichtsrat und Dr. Bernd Schröder, Vorstandsvorsitzender des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V., eine einvernehmliche Vertragsauflösung zum 31.07.2023 vereinbart. Trotz seines Ausscheidens aus dem Vorstand wird Dr. Schröder dem Verein bis Jahresende beratend zur Seite stehen, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen. Die vorübergehende Übernahme seiner Aufgaben wird von Christina Rühl-Hamers und Peter Knäbel gewährleistet, während die Suche nach einem neuen Vorstandsvorsitzenden fortgesetzt wird.

Dr. Bernd Schröder, Vorstandsvorsitzender des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V., und der Aufsichtsrat haben am 30.07.2023 eine einvernehmliche Vertragsauflösung zum 31.07.2023 beschlossen. Schröder wird dem Verein bis Jahresende beratend zur Verfügung stehen, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen. Seine Aufgaben übernehmen vorübergehend Christina Rühl-Hamers und Peter Knäbel.

Schröder war seit dem 1. Januar 2022 bei Schalke 04 tätig und verantwortete die Bereiche Strategie, Vertrieb, Marketing und Kommunikation. In einer Erklärung betonte er die Bedeutung der Mitglieder und Fans für den Verein und dankte für ihre Unterstützung.

Axel Hefer, Vorsitzender des Aufsichtsrats, äußerte sich im Namen des Kontrollgremiums zu der Entscheidung: „Nach intensivem Austausch haben wir uns für eine personelle Neuausrichtung an der Spitze des Vorstands entschieden.“ Er bedankte sich bei Schröder für seinen Einsatz und wünschte ihm alles Gute.

In Bezug auf die temporäre Übernahme durch Rühl-Hamers und Knäbel zeigte sich Hefer zuversichtlich: "Sie genießen das volle Vertrauen des Aufsichtsrats und haben bereits in einer herausfordernden Situation erfolgreich als Doppelspitze agiert." Diese Stabilität gebe ihnen Zeit, einen geeigneten neuen Vorstandsvorsitzenden zu finden.

Begriffserklärungen:

  • Vorstandsvorsitzender: Der Vorstandsvorsitzende ist die führende Person im Vorstand eines Unternehmens oder Vereins. Er hat die höchste Entscheidungsgewalt innerhalb des Vorstands.
  • Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan in Aktiengesellschaften, Genossenschaften oder Stiftungen. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstands.
  • Emittent / Herausgeber: Bezeichnet das Unternehmen oder den Verein, das bzw. der eine bestimmte Information veröffentlicht hat.
  • Corporate News / Finanznachrichten: Sind Mitteilungen von Unternehmen an ihre Stakeholder (Aktionäre, Mitarbeiter etc.) mit Informationen über aktuelle Entwicklungen oder Ereignisse im Unternehmen.