SOLAR-FABRIK AG O.N.
Solar-Fabrik Aktiengesellschaft: Widerruf der Zulassung der insolventen Solar-Fabrik AG Aktien zum Handel auf dem regulierten Markt
Ad hoc: Am 18.08.2023 gab die Solar-Fabrik Aktiengesellschaft, ein führender Anbieter von solartechnischen Produkten mit Sitz in Freiburg im Breisgau, bekannt, dass ihre Aktienzulassung zum Handel im regulierten Markt durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse widerrufen wurde. Dieser Widerruf tritt zum Ablauf des 15. September 2023 in Kraft und betrifft die Inhaberstammaktien der insolventen Gesellschaft.
Die Solar-Fabrik AG, ein führendes Unternehmen in der Produktion und dem Vertrieb von solartechnischen Produkten mit Hauptsitz in Freiburg im Breisgau, hat am 18. August 2023 bekannt gegeben, dass ihre Aktienzulassung zum Handel im regulierten Markt durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse widerrufen wurde. Der Widerruf wird zum Ablauf des 15. September 2023 wirksam und betrifft die Inhaberstammaktien des insolventen Unternehmens.
Der Rückzug der Aktienzulassung erfolgt aufgrund einer Entscheidung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse und tritt nach Ablauf des 15. September 2023 in Kraft. Die betroffenen Papiere sind die Inhaberstammaktien der in Insolvenz befindlichen Solar-Fabrik AG.
Für weitere Informationen können Interessierte sich an den Investor Relations Kontakt wenden unter: Tel.: +49 761 2085 6515, Fax: +49 761 2085 6516 oder per E-Mail unter investor@solar-fabrik.de. Weitere Details sind auch auf der Website www.solar-fabrik-investor-relations.de verfügbar.
Begriffserklärungen:
- Inhaberstammaktien: Dies sind Aktien, die den Besitzer berechtigen, an Hauptversammlungen teilzunehmen und dort abzustimmen. Sie repräsentieren das Grundkapital eines Unternehmens.
- Regulierter Markt: Ein Segment des Finanzmarktes, auf dem Wertpapiere gehandelt werden und das strengen Regulierungen unterliegt.
- Widerruf der Aktienzulassung: Als "Delisting" bezeichnet man den Vorgang, bei dem eine Aktie ihre Zulassung für den Handel an einer Börse verliert. Dies kann freiwillig vom Unternehmen beantragt werden oder durch eine Entscheidung der Börsenaufsicht erfolgen.
- Insolvenz: Dies ist ein rechtlicher Zustand, der eintritt, wenn eine Person oder Organisation nicht mehr in der Lage ist, ihre Schulden zu begleichen.