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EQS-Ad-hoc: Fabasoft AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Verordnung (EU) 596/2014 Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf
Linz, am 20. April 2026 – Der Vorstand der Fabasoft AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2025 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (öAktG) Gebrauch zu machen. Es sollen Aktien der Fabasoft AG bis zu einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal EUR 2.000.000,00 (in Worten: Euro 2 Millionen) erworben werden. Auf Basis des derzeitigen Kursniveaus (XETRA-Schlusskurs, Stand: 17. April 2026) wären dies etwa 1,5% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Aktienrückkauf soll unter Führung einer Bank durchgeführt werden, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Erwerb erfolgt über die Börse unter Beachtung der sogenannten Safe-Harbour-Regelung in Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 mit Ausnahme des Rückerwerbszwecks. Dieser ist weiter gefasst als von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vorgesehen. So können die Aktien zu sämtlichen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 2025 genannten Zwecken verwendet werden. Der Aktienrückkauf soll voraussichtlich am 22. April 2026 beginnen und längstens bis zum 31. Januar 2027 laufen. Weitere Einzelheiten werden von der Fabasoft AG vor Beginn des Rückkaufprogramms veröffentlicht.
Über Fabasoft: Als Softwareproduktunternehmen sowie DACH-Marktführer im Bereich elektronischer Akten setzt Fabasoft Maßstäbe für digitale Exzellenz und Innovation. In einem Cloud-nativen Ökosystem – der Fabasphere – vereint Fabasoft hoch performante, KI-gestützte Software Solutions für dokumentenintensive Business-Prozesse. Die integrierte Mindbreeze AI verarbeitet Informationen kontextbasiert, steuert Workflows automatisiert und sorgt für eine reibungslose Zusammenarbeit. Zudem stellen Entwicklung, Betrieb und Datenhaltung in der EU und der Schweiz volle digitale Souveränität sicher.
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
Linz, 20. April 2026 Ende der Insiderinformation
20.04.2026 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Fabasoft AG |
| Honauerstraße 4 | |
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| E-Mail: | ir@fabasoft.com |
| Internet: | www.fabasoft.com |
| ISIN: | AT0000785407 |
| WKN: | 922985 |
| EQS News ID: | 2311524 |
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