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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Scout24 SE
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in der geltenden Fassung und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in der geltenden Fassung und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Der Erwerb erfolgte ausschließlich über die Börsen oder über ein multilaterales Handelssystem im Sinne des § 2 Abs. 6 Börsengesetz durch ein von der Scout24 SE beauftragtes Kreditinstitut. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 5. Januar 2026 bis einschließlich 13. Februar 2026 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 545.458 Aktien. Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Scout24 SE unter https://www.scout24.com/investor-relations/aktie/aktienrueckkaufprogramm/aktienrueckkaufprogramm-januar-2026 veröffentlicht. Berlin, 16. Februar 2026 Scout24 SE Der Vorstand
16.02.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Scout24 SE |
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