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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Symrise AG
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in der geltenden Fassung und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Symrise AG Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien / 8. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 23. März 2026 bis einschließlich 27. März 2026 wurden im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der Symrise AG 150.566 Aktien erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufprogramms zum 02. Februar 2026 war mit Bekanntmachung vom 30. Januar 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt worden. Die Aktien wurden wie folgt zurückgekauft:
Die kumulierte Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms beginnend am 2. Februar 2026 bis einschließlich dem 27. März 2026 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.347.577 Aktien. Der Erwerb erfolgte ausschließlich über die Börsen oder über ein multilaterales Handelssystem durch ein von der Symrise AG beauftragtes Kreditinstitut. Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms stehen auf der Internetseite der Symrise AG unter https://www.symrise.com/de/investoren/aktienrueckkauf-2026/ Holzminden, 30. März 2026 Symrise AG Der Vorstand
30.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Symrise AG |
| Mühlenfeldstraße 1 | |
| 37603 Holzminden | |
| Deutschland | |
| Internet: | www.symrise.com |
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