Covestro AG
Leverkusen
WKN: 606214 / ISIN: DE0006062144
Eindeutige Kennung: GMET1COV20260519BSDE0006062144
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung1
Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung der Covestro AG mit dem Sitz in Leverkusen ein. Die Hauptversammlung findet am Dienstag, dem 19. Mai 2026, um 10:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ im World Conference Center Bonn, Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn, statt.
1 Inklusive Sprache: Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion sind uns wichtig. Ausschließlich aus Gründen der leichteren Lesbarkeit, Verständlichkeit oder Orientierung an gesetzlichen Vorgaben greifen wir auf das generische Maskulinum zurück. Entsprechende Formulierungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung uneingeschränkt für alle Geschlechter.
I. Tagesordnung
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1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben, jeweils für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr
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Diese Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.covestro.com/hv ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung zugänglich.
Der vom Vorstand am 20. Februar 2026 aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 ist vom Aufsichtsrat am 25. Februar 2026 gemäß § 172 Satz 1 AktG gebilligt worden; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses oder zur Billigung des Konzernabschlusses nach § 173 AktG bedarf es deshalb nicht. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Absatz 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es einer Beschlussfassung hierzu bedarf.
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2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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4. Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
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Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - der Hauptversammlung vor, wie folgt zu beschließen:
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Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 und als Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Zwischenabschlusses und Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2026 sowie etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen der Covestro AG für das Geschäftsjahr 2026 und das erste Quartal des Geschäftsjahres 2027 gewählt. |
| 2. |
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 gewählt.
Die Bestellung zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen eine Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung verlangen sollte.
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Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der Abschlussprüferverordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde.
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5. Wahlen zum Aufsichtsrat
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Durch Beschlüsse des Amtsgerichts Köln vom 3. Dezember 2025 bzw. vom 22. Dezember 2025 wurden Frau Mercedes Alonso Benito und die Herren Guy Janssens, Khaled Salmeen und Dr. Rainer Seele zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Die vorgenannten Personen sollen nunmehr der Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat der Covestro AG besteht aus insgesamt 12 Mitgliedern und setzt sich gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung i.V.m. §§ 96 Absatz 1 und Absatz 2, 101 Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus sechs von den Anteilseignern und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats enthält zur gemeinsamen oder getrennten Erfüllung der gesetzlichen Geschlechterquote keine Vorgabe. Die Seite der Arbeitnehmervertreter hat der Gesamterfüllung gemäß § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG widersprochen. Die gesetzlichen Vorgaben zur Geschlechterquote sind daher von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen, sodass der Aufsichtsrat sowohl auf der Seite der Anteilseignervertreter als auch auf der Seite der Arbeitnehmervertreter mit jeweils mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen ist, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind zwei Frauen und vier Männer auf der Seite der Anteilseignervertreter und zwei Frauen und vier Männer auf der Seite der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Covestro AG vertreten. Mit der Wahl der nachfolgend vorgeschlagenen Kandidatin und Kandidaten wäre das Mindestanteilsgebot auch weiterhin erfüllt.
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses - vor, die folgende Kandidatin und die folgenden Kandidaten als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen:
1) Mercedes Alonso Benito
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wohnhaft in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate |
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Senior Director, Speciality Chemicals Asset Management, XRG P.J.S.C. |
2) Guy Janssens
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wohnhaft in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate |
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Group Chief Financial Controller, Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC) P.J.S.C. |
3) Khaled Salmeen
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wohnhaft in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate |
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Selbstständiger Unternehmensberater |
4) Dr. Rainer Seele
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wohnhaft in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate |
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President of Global Chemicals, XRG P.J.S.C. |
Die Kandidatin und die Kandidaten unter 1) bis 4) werden gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 i.V.m. Satz 2 der Satzung für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung vom 19. Mai 2026 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr beschließt, das auf das Geschäftsjahr folgt, in dem die Amtszeit beginnt. Die Wahl soll somit für eine Amtszeit von rund vier Jahren erfolgen.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats berücksichtigen die vom Aufsichtsrat gemäß Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Außerdem berücksichtigen sie neben der persönlichen und fachlichen Eignung der Kandidatin und der Kandidaten auch die Eigentümerstruktur der Gesellschaft. Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei der Kandidatin und den Kandidaten jeweils vergewissert, dass diese den für das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen in Übereinstimmung mit dem DCGK im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl Herr Dr. Rainer Seele erneut als Kandidat für den Vorsitz des Aufsichtsrats vorgeschlagen werden soll. Herr Guy Janssens verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
Unter Ziffer II. 13. im Anschluss an die Tagesordnung sind die Lebensläufe, Angaben über Mandate in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien sowie weitere Informationen zu der Kandidatin und den Kandidaten einschließlich der Angaben nach C.13 DCGK beigefügt.
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6. Billigung des Vergütungsberichts
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Vorstand und Aufsichtsrat haben jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen, der bestimmten Anforderungen entsprechen muss (§ 162 AktG). Der Abschlussprüfer hat zu prüfen, ob der Vergütungsbericht im Sinne des § 162 AktG alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält, und darüber einen Vermerk zu erstellen. Nach § 120a Absatz 4 AktG ist der geprüfte Vergütungsbericht der Hauptversammlung zur Entscheidung über dessen Billigung vorzulegen.
Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 ist gemeinsam mit dem Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.covestro.com/hv) zugänglich. Wir weisen darauf hin, dass die Gesellschaft den Abschlussprüfer über die gesetzlichen Anforderungen hinaus auch mit einer inhaltlichen Prüfung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025 beauftragt hat, die im erteilten Prüfungsvermerk entsprechend berücksichtigt ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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7. Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
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§ 120a Absatz 1 Satz 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschließt. Über das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Covestro AG hat die Hauptversammlung zuletzt am 17. April 2025 Beschluss gefasst.
Der Aufsichtsrat hat das von der Hauptversammlung 2025 gebilligte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder mit Wirkung zum 1. Januar 2026 dahingehend adjustiert, dass die langfristige variable Vergütung um eine zusätzliche Auszahlungsbedingung ergänzt wird, die die nachhaltige Finanzstabilität des Unternehmens sicherstellen soll. Zudem wurden die Regelungen zu Share Ownership Guidelines (Aktienhalterichtlinien) und Change of Control gestrichen, da diese nach der erfolgten Übernahme durch XRG P.J.S.C. nicht mehr sachgerecht sind.
Das geänderte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder soll daher in diesem Jahr erneut der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt werden. Es ist ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.covestro.com/hv) zugänglich.
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Personalausschusses - vor, das vom Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Januar 2026 beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder, wie auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht, zu billigen.
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8. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Covestro AG (Minderheitsaktionäre) auf die XRG P.J.S.C. als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
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§ 327a Absatz 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien dieser Aktiengesellschaft in Höhe von mindestens 95% des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen kann (Ausschluss von Minderheitsaktionären).
Das Grundkapital der Covestro AG beträgt Euro 207.900.000,00 und ist eingeteilt in 207.900.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 1,00 je Aktie (Stückaktien). Die Covestro AG hält derzeit 259.670 eigene Aktien. Die XRG P.J.S.C., eine Aktiengesellschaft (public joint stock company) gegründet nach dem Recht des Emirats Abu Dhabi, mit Sitz in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate, mit der Lizenznummer CN-5636556, ausgestellt vom Department of Economic Development der Regierung von Abu Dhabi (nachfolgend auch „XRG“), hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung unmittelbar 24.274.049 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Covestro AG und damit nach Abzug der von der Covestro AG gehaltenen eigenen Aktien rund 11,69% des Grundkapitals der Covestro AG im Sinne von § 327a Absatz 2 AktG i.V.m. § 16 Absatz 2 AktG.
Weiter hält XRG zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung 173.441.806 Aktien an der Covestro AG mittelbar im Sinne von § 327a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 AktG i.V.m. § 16 Absatz 4 AktG über ihre 100%ige mittelbare deutsche Tochtergesellschaft, die ADNOC International Germany Holding AG, eine nach deutschem Recht gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 294070, was nach Abzug der von der Covestro AG gehaltenen eigenen Aktien rund 83,53% des Grundkapitals der Covestro AG entspricht.
XRG hält damit zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung insgesamt (mittel- und unmittelbar) 197.715.855 Aktien an der Covestro AG, was nach Abzug der von der Covestro AG gehaltenen eigenen Aktien rund 95,22% des Grundkapitals der Covestro AG entspricht. Ihren (mittel- und unmittelbaren) Aktienbesitz von mehr als 95% des Grundkapitals der Covestro AG hat XRG durch Depotauszüge nachgewiesen. XRG ist damit zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung Hauptaktionärin der Covestro AG im Sinne von § 327a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 AktG i.V.m. § 16 Absatz 2, 4 AktG.
Mit Schreiben vom 9. Januar 2026 hat die XRG dem Vorstand der Covestro AG ihre Absicht mitgeteilt, die Minderheitsaktionäre der Covestro AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG ausschließen zu wollen.
XRG hat am 20. März 2026 die angemessene Barabfindung gemäß § 327b Absatz 1 Satz 1 AktG, die den Minderheitsaktionären der Covestro AG für die Übertragung ihrer Aktien auf XRG als Hauptaktionärin zu zahlen ist, auf Euro 59,46 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Covestro AG festgelegt.
XRG hat in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der Covestro AG gemäß § 327c Absatz 2 Satz 1 AktG einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Covestro AG auf XRG dargelegt und die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung erläutert und begründet werden (nachfolgend „Übertragungsbericht“). Demnach hat XRG die Höhe der Barabfindung auf der Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme zum Unternehmenswert der Covestro AG durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, festgelegt. Diese gutachtliche Stellungnahme zur Ermittlung des Unternehmenswerts zum 19. Mai 2026 und zur Höhe der angemessenen Barabfindung gemäß § 327b Absatz 1 Satz 1 AktG vom 20. März 2026 ist Bestandteil des Übertragungsberichts und diesem als Anlage vollständig beigefügt.
Mit Schreiben vom 20. März 2026 hat XRG ihr förmliches Verlangen im Sinne von § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG an den Vorstand der Covestro AG gerichtet, die Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an der Covestro AG auf XRG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (nachfolgend „Übertragungsbeschluss“), und den Vorstand der Covestro AG über die Höhe der festgelegten Barabfindung informiert. Zusammen mit dem Schreiben vom 20. März 2026 und damit vor Einberufung der Hauptversammlung hat XRG zudem dem Vorstand der Covestro AG eine Gewährleistungserklärung der Deutsche Bank AG mit Sitz in Frankfurt am Main gemäß § 327b Absatz 3 AktG vom 20. März 2026 übermittelt. Die Deutsche Bank AG hat damit unbedingt und unwiderruflich die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung von XRG übernommen, den Minderheitsaktionären der Covestro AG die festgelegte Barabfindung zuzüglich etwaiger gesetzlicher Zinsen gemäß § 327b Absatz 2 AktG unverzüglich zu zahlen, nachdem der Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der Covestro AG gemäß § 327a Absatz 1 AktG in das Handelsregister eingetragen wurde und damit der Übertragungsbeschluss wirksam geworden ist. Die Barabfindung ist gemäß § 327b Absatz 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit einem jährlichen Zinssatz in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
Die Angemessenheit der von XRG festgelegten Barabfindung wurde durch die IVA VALUATION & ADVISORY AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft, die das Landgericht Köln durch Beschluss vom 20. Januar 2026 auf Antrag von XRG zum Prüfer hinsichtlich der Angemessenheit der Barabfindung ausgewählt und bestellt hat. Die IVA VALUATION & ADVISORY AG hat gemäß § 327c Absatz 2 Satz 2 bis 4 AktG einen schriftlichen Bericht über das Ergebnis der Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Covestro AG auf XRG erstattet. Die IVA VALUATION & ADVISORY AG kommt in diesem Barabfindungsprüfungsbericht zu dem Ergebnis, dass die von der Hauptaktionärin festgelegte Barabfindung angemessen ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Covestro AG werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der XRG P.J.S.C., einer Aktiengesellschaft (public joint stock company), gegründet nach dem Recht des Emirats Abu Dhabi, mit Sitz in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate (Hauptaktionärin), zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von Euro 59,46 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Covestro AG auf die Hauptaktionärin übertragen.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sowie zusätzlich während der Hauptversammlung sind gemäß § 327c Absatz 3 und Absatz 5 AktG die folgenden Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 8 auf der Internetseite der Covestro AG unter https://www.covestro.com/hv zugänglich:
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der Entwurf des Übertragungsbeschlusses; |
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die Jahresabschlüsse, die Konzernabschlüsse und die zusammengefassten Lageberichte der Covestro AG und der Covestro-Gruppe für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025; |
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der nach § 327c Absatz 2 Satz 1 AktG von XRG in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin erstattete schriftliche Bericht vom 26. März 2026 über die Voraussetzungen für die Übertragung und die Angemessenheit der Barabfindung nebst Anlagen, einschließlich
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des Übertragungsverlangens von XRG als Hauptaktionärin vom 20. März 2026 nebst Anlagen; |
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der gutachtlichen Stellungnahme der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main; |
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der Gewährleistungserklärung der Deutsche Bank AG gemäß § 327b Absatz 3 AktG. |
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der Bericht des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers IVA VALUATION & ADVISORY AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, gemäß § 327c Absatz 2 Satz 2 bis 4 AktG i.V.m. § 293e AktG zur Angemessenheit der Barabfindung. |
Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der Covestro AG am 19. Mai 2026 zugänglich sein.
II. Weitere Angaben, Hinweise und Berichte
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung Euro 207.900.000,00 und ist eingeteilt in 207.900.000 Inhaberaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 259.670 eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 207.640.330 Aktien.
2. Veröffentlichungen auf der Internetseite und ergänzende Informationen
Diese Einladung zur Hauptversammlung, etwaige Anträge von Aktionären, erläuternde Hinweise zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG, der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 einschließlich Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers, das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder sowie alle weiteren zugänglich zu machenden Unterlagen, einschließlich derjenigen zu Tagesordnungspunkt 8, und weitere Informationen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.covestro.com/hv zur Verfügung.
Auf dieser Internetseite werden nach der Hauptversammlung zudem die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Die Anmeldung sowie der Nachweis müssen spätestens bis Dienstag, 12. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen.
Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen (§ 15 Absatz 1 Satz 4 der Satzung).
Für den Nachweis genügt ein in Textform ausgestellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Absatz 3 AktG (§ 123 Absatz 4 Satz 1 AktG, § 15 Absatz 2 Satz 2 der Satzung). Der Nachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung beziehen (§ 123 Absatz 4 Satz 2 AktG, § 15 Absatz 2 Satz 3 der Satzung), d.h. hier auf den Geschäftsschluss des Montags, 27. April 2026 (Nachweisstichtag). Ausweislich der Gesetzesmaterialien zum Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen vom 11. Dezember 2023 (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) meint der Geschäftsschluss 24:00 Uhr (hier: MESZ).
Anmeldestelle:
Hauptversammlung Covestro AG c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg E-Mail: hv-service.covestro@adeus.de
Die Anmeldestelle ist unter Beachtung der vorstehend genannten Frist auch gemäß § 67c AktG via SWIFT erreichbar. Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte den BIC: ADEUDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022.
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden.
Nach fristgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erhält der Aktionär oder sein Bevollmächtigter eine Eintrittskarte für die ordentliche Hauptversammlung. Die Eintrittskarte ist ein reines Organisationsmittel und stellt keine zusätzliche Teilnahmebedingung dar. Zur Erleichterung der Abwicklung bitten wir jedoch darum, die Eintrittskarte an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung vorzulegen.
4. Bedeutung des Nachweisstichtags
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien grundsätzlich nicht teilnahme- und stimmberechtigt; etwas anderes gilt dann, wenn und soweit sie sich vom Vorbesitzer, der die Aktien zum Nachweisstichtag noch gehalten hat, bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
5. Zugang zum passwortgeschützten Internetservice (HV-Portal)
Darüber hinaus erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte die Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice (HV-Portal). Über das HV-Portal können die Aktionäre, wenn gewünscht, die elektronische Briefwahl ausüben oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen und anweisen - jeweils einschließlich des etwaigen Widerrufs oder etwaiger Änderungen. Außerdem können sie über das HV-Portal Vollmacht an Dritte erteilen und widerrufen.
Das HV-Portal ist unter
https://www.covestro.com/hv
erreichbar.
Das HV-Portal steht für die vorstehend beschriebenen Zwecke bis Montag, 18. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, zur Verfügung. Wir bitten die Aktionäre, im eigenen Interesse frühzeitig für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der oben genannten Anmeldestelle zu sorgen, damit sie die Zugangsdaten zum HV-Portal rechtzeitig erhalten. Bitte beachten Sie, dass über das HV-Portal keine sonstigen Aktionärsrechte ausgeübt werden können, insbesondere keine Wortmeldungen oder Auskunftsverlangen, keine Anträge und Wahlvorschläge, keine Verlangen zur Aufnahme von Fragen in die Niederschrift und keine Widersprüche gegen Hauptversammlungsbeschlüsse.
Die Nutzung des HV-Portals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die Zugangsdaten erhält.
6. Ausübung des Stimmrechts per Briefwahl
Stimmberechtigte Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) können ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). Auch dafür sind eine fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Für die Briefwahl steht Ihnen das mit der Eintrittskarte übersandte Briefwahlformular zur Verfügung. Ein Briefwahlformular ist darüber hinaus auch im Internet unter https://www.covestro.com/hv verfügbar. Wenn Sie das Briefwahlformular verwenden, ist dieses ausschließlich an die nachfolgende Postanschrift oder E-Mail-Adresse zu übermitteln und muss dort bis Montag, 18. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, (Datum des Eingangs) zugehen:
Hauptversammlung Covestro AG c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg E-Mail: hv-service.covestro@adeus.de
Zudem bietet die Gesellschaft für die Briefwahl auch das passwortgeschützte HV-Portal unter https://www.covestro.com/hv an, das dafür bis Montag, 18. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, zur Verfügung steht.
Weitere Hinweise zur Briefwahl erhalten Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Übermittlung des Nachweises Ihres Anteilsbesitzes mit der Eintrittskarte.
7. Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung
Bevollmächtigung eines Dritten
Aktionäre können sich auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater oder eine Aktionärsvereinigung, vertreten lassen und ihr Stimmrecht und sonstige Rechte durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch dafür sind eine fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Aktionäre können für die Erteilung der Vollmacht das Vollmachtsformular benutzen, das sie ebenfalls mit der Eintrittskarte erhalten und das auch unter https://www.covestro.com/hv heruntergeladen werden kann; möglich ist jedoch auch, dass Aktionäre eine anderweitig formulierte Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) ausstellen.
Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht ab.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann entweder am Tag der Hauptversammlung vor Ort vorgewiesen oder dadurch geführt werden, dass der Nachweis (z.B. die Vollmacht im Original oder in Kopie bzw. als Scan) per Post oder per E-Mail übermittelt wird:
Hauptversammlung Covestro AG c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg E-Mail: hv-service.covestro@adeus.de
Bei Übermittlung des Nachweises per Post oder E-Mail bitten wir aus organisatorischen Gründen um eine Übersendung bis Montag, 18. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ (Datum des Eingangs).
Zudem ist eine Übermittlung gemäß § 67c AktG via SWIFT bis Montag, 18. Mai 2026, 12:00 Uhr MESZ, (Datum des Eingangs) möglich: BIC: ADEUDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022.
Vorstehende Übermittlungswege stehen unter Beachtung der jeweiligen Fristen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unter Beachtung der jeweiligen Fristen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft für die Erteilung von Vollmachten bzw. für deren Widerruf das passwortgeschützte HV-Portal unter https://www.covestro.com/hv an, das dafür bis Montag, 18. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, zur Verfügung steht.
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und sonstigen Intermediären oder gemäß § 135 AktG Gleichgestellten, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts unter der oben angegebenen Adresse bei der Anmeldestelle zu melden.
Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
Außerdem wird den Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, angeboten, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und sich bei der Abstimmung unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Wir bitten zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter nur das Stimmrecht zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen sie Weisungen erhalten haben. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.
Die Vollmacht und Weisungen sind in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen.
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre ebenfalls zusammen mit der Eintrittskarte. Ein Vollmachts- und Weisungsformular ist auch im Internet unter https://www.covestro.com/hv verfügbar. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Verwendung des genannten Vollmachts- und Weisungsformulars und ein etwaiger Widerruf können der Gesellschaft per Post oder per E-Mail übermittelt werden und müssen in diesen Fällen bis Montag, 18. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, (Datum des Eingangs) bei der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse eingehen:
Hauptversammlung Covestro AG c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg E-Mail: hv-service.covestro@adeus.de
Zudem können die Vollmachts- und Weisungserteilung sowie deren Änderung bzw. Widerruf gemäß § 67c AktG bis Montag, 18. Mai 2026, 12:00 Uhr MESZ, (Datum des Eingangs) auch über SWIFT erfolgen: BIC: ADEUDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022.
Darüber hinaus können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch elektronisch über das passwortgeschützte HV-Portal unter https://www.covestro.com/hv erteilt, geändert und widerrufen werden, und zwar bis Montag, 18. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ.
Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch noch am Tag der Hauptversammlung vor Ort bis zum Beginn der Abstimmung zu bevollmächtigen.
8. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen (Letzteres entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft bis Samstag, 18. April 2026, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sein.
Anträge von Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung können an folgende Adresse der Gesellschaft gerichtet werden:
Covestro AG Vorstand - Büro des Vorstandsvorsitzenden - Kaiser-Wilhelm-Allee 60 51373 Leverkusen Deutschland
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und in der gesamten Europäischen Union verbreitet. Sie werden außerdem im Internet unter https://www.covestro.com/hv zugänglich gemacht.
9. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung i.S.v. § 126 Absatz 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären i.S.v. § 127 AktG, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Covestro AG Investor Relations Friedrich-Ebert-Straße 350 51373 Leverkusen E-Mail: ir@covestro.com
Bis spätestens Montag, 4. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, bei vorstehender Adresse unter Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind, im Internet unter https://www.covestro.com/hv unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetseite veröffentlicht.
10. Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
11. Weitere Angaben zu den Abstimmungen gemäß Tabelle 3 DVO (EU) 2018/1212
Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen (zur Erläuterung siehe dort). Unter den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 sowie 8 haben die Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschluss- bzw. Wahlvorschläge verbindlichen Charakter, unter den Tagesordnungspunkten 6 und 7 haben die Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschlussvorschläge empfehlenden Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung), d. h. nicht an der Abstimmung teilnehmen.
12. UTC-Zeiten (Angaben gemäß Tabelle 3 EU-DVO)
Sämtliche Zeitangaben in der Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
13. Angaben gemäß § 125 Absatz 1 AktG und DCGK sowie weitere Informationen über die unter Punkt 5 der Tagesordnung zur Wahl vorgeschlagene Aufsichtsratskandidatin und die vorgeschlagenen Aufsichtskandidaten
Mercedes Alonso Benito
Mercedes Alonso Benito, geboren 1966, studierte Chemie an der Universidad Autónoma de Madrid und schloss mit einem Master of Science ab.
Alonso Benito begann ihre berufliche Laufbahn 1991 bei Dow Chemical, wo sie verschiedene kaufmännische Positionen innehatte. Zuletzt war sie dort Product Marketing Director and Global Product Director für Dow Elastomers sowie Global Business Excellence Leader für Dow Advanced Materials.
2013 wechselte sie zu A. Schulman (LyondellBasell) als Global Director, Corporate Marketing. Von 2016 bis 2019 war sie Managing Director, Engineered Composites Europe. 2019 übernahm sie die Position der Marketing Director, Advanced Polymer Solutions Europe bei LyondellBasell.
Von 2019 bis 2023 war Alonso Benito Executive Vice President, Renewable Polymers and Chemicals und Mitglied des Executive Committee bei der Neste Corporation.
Seit 2025 ist sie Senior Director, Speciality Chemicals Asset Management bei XRG P.J.S.C.
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
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Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG |
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Mitglied des Board of Directors, Borouge PTE LTD, Singapur |
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Unabhängiges Mitglied des Board of Directors, Alterra Energy LLC, USA |
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Unabhängiges Mitglied des Board of Directors, Huhtamaki Oj, Finnland |
Angaben gemäß C.13 DCGK:
Frau Mercedes Alonso Benito ist derzeit Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG, die eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Covestro AG ist. Darüber hinaus ist Frau Mercedes Alonso Benito als Senior Director, Speciality Chemicals Asset Management bei XRG P.J.S.C., einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, tätig.
Guy Janssens
Guy Janssens, geboren 1964, hält einen Master of Science in Ingenieurwesen und Management von der Katholischen Universität Leuven, Belgien, wo er auch als Dozent für Corporate Finance tätig war.
Er begann seine berufliche Laufbahn 1989 bei Shell, zunächst in Finanz- und Wirtschaftsfunktionen innerhalb von Shells Chemiegeschäft in den Niederlanden und Europa. Anschließend stieg er in leitende Finanzpositionen auf, darunter als Chief Financial Officer für Shells Downstream- und Marketinggeschäft im Zentralafrika-Cluster.
Von 1998 bis 2004 bekleidete Janssens leitende Positionen in Strategie, Finanzplanung und Controlling bei Shell UK Exploration & Production und Petroleum Development Oman, wo er auch als Financial Controller und Company Secretary fungierte.
Von 2004 bis 2008 war er Vice President, Corporate and UK Country Controller und Finance Director bei Shell UK Limited und überwachte die Finanzkontrolle, Berichterstattung und Governance für eine von Shells größten Länderorganisationen.
Zwischen 2008 und 2013 war Janssens als Vice President Finance, Upstream Asia Pacific mit Sitz in Singapur tätig. In dieser Funktion unterstützte er Upstream-Öl- und Gasaktivitäten in mehreren Ländern der asiatischen Region und war Mitglied verschiedener Joint-Venture-Führungsgremien und Prüfungsausschüsse.
Von 2013 bis 2018 war er Chief Financial Officer für Shells Africa Upstream und LNG-Geschäft mit Sitz in Lagos, Nigeria, wo er das Finanzmanagement für großangelegte betriebene und nicht-betriebene Anlagen, Joint Ventures und große Kapitalprogramme in Nigeria, Gabun und Kamerun überwachte.
Anschließend war er von 2018 bis 2020 Head of Audit and Trade Compliance bei Shell Plc, leitete Shells globale Finanzprüfungsfunktion und stärkte die konzernweiten Prüfungs- und Handelskontrollstandards.
Janssens verfügt über umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Aufsicht von Führungsgremien, unter anderem durch seine Tätigkeit als Head of Shell Group Finance Audit und als Mitglied der Prüfungsausschüsse von Brunei Shell Petroleum und Brunei LNG.
Janssens ist Group Chief Financial Controller der Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC) P.J.S.C., eine Position, die er seit Juni 2020 innehat.
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
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Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG |
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Mitglied des Board of Directors, ADNOC Global Trading Ltd, Vereinigte Arabische Emirate (ADNOC-Gruppe) |
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Mitglied des Board of Directors, ADNOC Trading Ltd, Vereinigte Arabische Emirate (ADNOC-Gruppe) |
Angaben gemäß C.13 DCGK:
Herr Guy Janssens ist derzeit Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG, die eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Covestro AG ist. Darüber hinaus ist Janssens als Group Chief Financial Controller, Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC) P.J.S.C. tätig.
Khaled Salmeen
Khaled Salmeen, geboren 1973, studierte von 1992 bis 1997 an der Colorado School of Mines und schloss mit einem Bachelor of Science in Engineering (Mechanical Specialty) ab. Er absolvierte verschiedene Executive-Programme, darunter 2005 an der IMD Business School, 2008 an der Harvard Business School und 2018 einen Global Executive MBA am INSEAD.
Salmeen begann seine berufliche Laufbahn 2000 als Deputy Plant Manager bei Borouge, wo er bis 2006 tätig war. Anschließend war er von 2006 bis 2007 Project Manager bei der Abu Dhabi Future Energy Company (tritt auf unter Masdar). Von 2007 bis 2009 übernahm er die Position des Chief Operating Officer bei der National Central Cooling Company P.J.S.C. (tritt auf unter Tabreed).
Von 2009 bis 2019 führte er als Chief Executive Officer & Managing Director die Khalifa Industrial Zone Abu Dhabi (tritt auf unter KIZAD). 2019 wechselte er zur Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC) P.J.S.C. zunächst als Executive Director, Marketing, Supply & Trading. Von 2021 bis 2025 war er Chief Executive Officer, Downstream Industry, Marketing & Trading, ADNOC P.J.S.C. Außerdem war er neben seiner Rolle als Chief Executive Officer, Downstream Industry, Marketing & Trading von 2024 bis 2025 Chief Operating Officer bei XRG P.J.S.C.
Er ist selbstständiger Unternehmensberater.
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
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Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG |
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Mitglied des Aufsichtsrats, OMV AG, Österreich |
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Mitglied des Board of Directors, ADNOC Logistics & Services PLC, Vereinigte Arabische Emirate (ADNOC-Gruppe) |
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Mitglied des Board of Directors, Borouge PLC, Vereinigte Arabische Emirate (ADNOC-Gruppe) |
Angaben gemäß C.13 DCGK:
Herr Khaled Salmeen ist derzeit Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG, die eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Covestro AG ist. Von 2024 bis 2025 war er als Chief Operating Officer bei XRG P.J.S.C., einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, tätig.
Dr. Rainer Seele
Dr. Rainer Seele, geboren 1960, studierte von 1980 bis 1984 Chemie an der Universität Göttingen und schloss mit einem Diplom ab. Anschließend promovierte er von 1984 bis 1987 an der Universität Göttingen zum Doktor der Naturwissenschaften in Chemie.
Seele begann seine berufliche Laufbahn 1987 als Forschungschemiker bei der BASF AG, wo er bis 1994 tätig war. Von 1994 bis 1996 war er Head of Research Planning and Controlling bei der BASF AG. 1996 wechselte er zur Wintershall AG als Head of Strategic Planning.
Von 2002 bis 2009 war Seele Mitglied der Geschäftsführung der Wingas GmbH, zuletzt als Chief Executive Officer. Von 2009 bis 2015 führte er als Chief Executive Officer die Wintershall AG (nunmehr Wintershall Holding GmbH). Anschließend übernahm er von 2015 bis 2021 die Position des Chief Executive Officer bei der OMV AG.
Im Jahr 2022 wechselte Seele als Senior Advisor der Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC) P.J.S.C. nach Abu Dhabi.
Seit April 2025 ist Seele President, Global Chemicals bei der XRG P.J.S.C.
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG |
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Mitglied des Board of Directors, BAPCO Upstream W.L.L., Bahrain |
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Vorsitzender des Board of Directors, Borouge PTE LTD, Singapur |
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Mitglied des Board of Directors, Fertiglobe PLC, Vereinigte Arabische Emirate (ADNOC-Gruppe) |
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Vorsitzender des Advisory Board, Susta Sustainable Merchandise Handels GmbH, Österreich |
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Mitglied des Advisory Board, Dream Security Ltd., Israel |
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Mitglied des Aufsichtsrats der Borouge Group International AG, Österreich |
Angaben gemäß C.13 DCGK:
Herr Dr. Rainer Seele ist derzeit Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG, die eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Covestro AG ist. Darüber hinaus ist Herr Dr. Rainer Seele als President, Global Chemicals bei der XRG P.J.S.C., einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, tätig.
14. Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Covestro AG, Kaiser-Wilhelm-Allee 60, 51373 Leverkusen, verarbeitet zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung als Verantwortliche personenbezogene Daten der Aktionäre sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der Bevollmächtigten (z.B. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte, Stimmabgabe sowie etwaige Wortmeldungen, Fragen, Anträge und Widersprüche). Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ihren Vorstand, namentlich Herrn Dr. Markus Steilemann, Herrn Christian Baier, Frau Monique Buch und Herrn Dr. Thorsten Dreier.
Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche Stelle lauten:
Covestro AG Vorstand - Büro des Vorstandsvorsitzenden - Kaiser-Wilhelm-Allee 60 51373 Leverkusen Deutschland
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Anmeldung zur und Durchführung der Hauptversammlung rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) der VO (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (EU-Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) i.V.m. §§ 118 ff. AktG. Daneben verarbeiten wir personenbezogene Daten zur Wahrung der folgenden berechtigten Interessen (Art. 6 Absatz 1 lit. f) der DSGVO):
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Organisation und geordnete Durchführung der Hauptversammlung |
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Verteidigung bei etwaigen rechtlichen Streitigkeiten |
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Information von Mitaktionären und der Öffentlichkeit über die Hauptversammlung |
Die von der Covestro AG für die Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister (z.B. Hauptversammlungsagenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer) verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich nach Weisung der Covestro AG und nur soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Covestro AG und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG) für andere Aktionäre und deren Bevollmächtigte zugänglich. Die Covestro AG löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre das Recht, Auskunft über ihre personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Weiter haben die Aktionäre das Recht, die personenbezogenen Daten in einem den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu übermitteln (Recht auf Datenübertragbarkeit). Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu, insbesondere bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, die am Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort des Aktionärs oder Aktionärsvertreters zuständig ist, oder des Bundeslandes, in dem der mutmaßliche Verstoß begangen wurde. Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DSGVO verarbeitet, steht den Aktionären unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein Widerspruchsrecht zu.
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Covestro AG unter:
Covestro AG Konzerndatenschutz Kaiser-Wilhelm-Allee 60 51373 Leverkusen Telefon: +49 214 6009 2000 E-Mail: data.privacy@covestro.com Kontaktformular: https://www.covestro.de/de/email
Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten als von der Datenverarbeitung betroffener Person gemäß der DSGVO im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erhalten Sie auf der Internetseite der Covestro AG unter https://www.covestro.com/hv.
Leverkusen, im April 2026
Covestro AG
Der Vorstand
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