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EQS-Ad-hoc: Bitcoin Group SE / Schlagwort(e): Sonstiges Bitcoin Group SE: Bafin verweigert beantragte MiCAR-Zulassung der futurum bank AG Die Bafin weist darauf hin, dass ihre bisherige Duldung der Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen durch die futurum bank AG nicht mehr besteht. Die Zulassungsverweigerung hat maßgebliche Auswirkungen auf das künftige Geschäftsmodell der von der futurum bank AG betriebenen Plattform Bitcoin.de. Bereits aufgrund der bisherigen Verzögerung des Zulassungsverfahrens von mehr als 15 Monaten hat sich die Geschäftsleitung der futurum bank AG auf die Möglichkeit einer Verweigerung vorbereitet. Das operative Handelsgeschäft ruht maßgeblich seit dem 12. Juni 2026. Die futurum bank AG beabsichtigt eine Kooperationsvereinbarung mit einem in Deutschland ansässigen regulierten Institut abzuschließen. So soll Kundinnen und Kunden zeitnah der Handel über die technisch erneuerte bitcoin.de-App ermöglicht werden. Dabei soll zunächst das Institut als Handelspartner der Kundinnen und Kunden fungieren und eine weitere in Deutschland ansässige regulierte Partei als Verwahrer. Weitere Details hierzu plant die futurum bank AG den Kundinnen und Kunden zeitnah über die Website bitcoin.de mitzuteilen. Die Bitcoin Group SE und die futurum bank AG prüfen derzeit die Entscheidung der Bafin, gegen die binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden kann. Es bleibt der futurum bank AG zudem unbenommen, künftig erneut die Zulassung zu beantragen. Die futurum bank AG verwahrt die Vermögenswerte der Kunden bis zur Übertragung auf den alternativen regulierten Verwahrer weiterhin sicher. Sämtliche Ansprüche der Kunden bleiben uneingeschränkt bestehen. Die Bitcoin Group SE wird den Kapitalmarkt über wesentliche weitere Entwicklungen unverzüglich informieren. Bitcoin Group SE CROSS ALLIANCE communication GmbH Ende der Insiderinformation
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