Bastei Lübbe AG
Köln
ISIN: DE000A1X3YY0 / WKN: A1X3YY
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Mittwoch, den 9. September 2026, um 10:00 Uhr (MESZ)
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung abgehalten. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können sich im Wege elektronischer Kommunikation über das Aktionärsportal unter
https://bastei-luebbe.hce-consult.com/
zuschalten und auf diese Weise an der Hauptversammlung teilnehmen und ihre versammlungsbezogenen Aktionärsrechte ausüben. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten) sind die Geschäftsräume der Gesellschaft, Schanzenstraße 6-20, 51063 Köln.
Weitere Angaben und Hinweise insbesondere zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung finden Sie im Abschnitt "Weitere Angaben zur Einberufung".
Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Bastei Lübbe AG zum 31. März 2026, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. März 2026, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB
Die vorstehend bezeichneten Dokumente sind ab dem Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung im Internet unter
https://bastei-luebbe.de/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt somit zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025/2026
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2025/2026 in Höhe von Euro 30.789.111,22 wie folgt zu verwenden:
| a) |
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,25 je dividendenberechtigter Stückaktie und somit bei einer Zahl von 13.200.100 dividendenberechtigten Stückaktien Ausschüttung einer Dividende von insgesamt Euro 3.300.025,00. |
| b) |
Vortrag des verbleibenden Betrags in Höhe von Euro 27.489.086,22 auf neue Rechnung. |
Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft 99.900 eigene Aktien, die nach § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich der Bestand an eigenen Aktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ändern, wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung der Dividende von Euro 0,25 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Auszahlung der Dividende ist somit für den 14. September 2026 vorgesehen.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025/2026
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025/2026 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025/2026 Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025/2026
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025/2026 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025/2026 Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026/2027
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026/2027 zu wählen.
Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) musste die Jahres- und Konzernabschlussprüfung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2026/2027 neu ausgeschrieben werden. Dazu hat der Aufsichtsrat, der zugleich den Prüfungsausschuss bildet, im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen zur Auswahl eines Wirtschaftsprüfers für börsennotierte Unternehmen eine Ausschreibung gemäß Art. 16 Abs. 3 EU-Verordnung durchgeführt und schlägt der Hauptversammlung auf der Grundlage der Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens die Wahl der Grant Thornton AG, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer vor.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025/2026
§ 120a Abs. 4 Satz 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt. Der Vergütungsbericht wurde durch den Abschlussprüfer der Bastei Lübbe AG geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen. Der Vergütungsbericht mit dem Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026 ist über die Internetadresse
https://bastei-luebbe.de/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich und kann auch während der Hauptversammlung eingesehen und heruntergeladen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025/2026 zu billigen.
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Weitere Angaben zur Einberufung
Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
Der Vorstand hat am 17. Juni 2026 von der Ermächtigung in § 25 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft Gebrauch gemacht und beschlossen, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung gemäß § 118a AktG als virtuelle Hauptversammlung, d.h. ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung, abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Der Vorstand hat diese Entscheidung unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre getroffen, wobei insbesondere auch der Umfang der erwarteten Tagesordnung sowie die konkrete Ausgestaltung der virtuellen Hauptversammlung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen berücksichtigt wurden. Das virtuelle Format ermöglicht es Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten, mit geringem organisatorischen Aufwand und ohne Anreisekosten an der Hauptversammlung teilzunehmen. Die virtuelle Hauptversammlung ist für die Gesellschaft sowohl hinsichtlich der Kosten als auch der organisatorischen Durchführung wesentlich effizienter und insgesamt ressourcenschonender als eine Präsenz-Hauptversammlung.
Die Hauptversammlung wird am 9. September 2026 ab 10:00 Uhr (MESZ) für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre vollständig live in Bild und Ton im Internet über das Aktionärsportal unter
https://bastei-luebbe.hce-consult.com/
übertragen. Die erforderlichen Zugangsdaten erhalten Aktionäre nach ordnungsgemäßer Anmeldung mit Ihrer Anmeldebestätigung.
Das Stimmrecht kann im Wege der elektronischen Kommunikation oder in Textform im Vorfeld der Hauptversammlung und während der Hauptversammlung über das Aktionärsportal ausgeübt werden.
Den Aktionären stehen in der virtuellen Hauptversammlung vollumfängliche Rede-, Frage- und Antragsrechte zu, die im Wege elektronischer Kommunikation über das Aktionärsportal wahrgenommen werden können. Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte haben dadurch weiterhin die Möglichkeit, in den gewohnten Dialog mit der Gesellschaft zu treten. Auf eine Vorabeinreichung von Fragen wird verzichtet.
Das Format der virtuellen Hauptversammlung ermöglicht damit eine umfassende Wahrnehmung der Aktionärsrechte.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, entsprechend den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben an der Hauptversammlung teilzunehmen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf den 18. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ). Ausreichend ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 2. September 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:
Bastei Lübbe c/o HCE Consult AG Postfach 820335 81803 München E-Mail: anmeldestelle@hce-consult.de
Gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und 3 und Artikel 9 Abs. 4 der EU-Durchführungsverordnung (EU) können auch Informationen zur Hauptversammlung, die gemäß ISO20022 aufgebaut sind, z.B. als ISO20022-XML-Datei, an die oben genannten Kontaktadressen der Anmeldestelle übermittelt werden.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft erhalten ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre eine Anmeldebestätigung, auf der die erforderlichen Zugangsdaten zum Aktionärsportal enthalten sind.
Aktionäre, die bei ihrem depotführenden Institut rechtzeitig eine Anmeldung beauftragt haben, brauchen üblicherweise nichts weiter zu veranlassen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesem Fall durch die Depotbank erbracht.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist somit nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er/sie lässt sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Aktionärsportal
Zum Zweck der Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und der Ausübung von Aktionärsrechten stellt die Gesellschaft unter
https://bastei-luebbe.hce-consult.com/
einen internetgestützten und passwortgeschützten Online-Service, das sog. Aktionärsportal, zur Verfügung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, erhalten eine Anmeldebestätigung, auf der die erforderlichen Zugangsdaten zum Aktionärsportal enthalten sind. Mit diesen Zugangsdaten können sich Aktionäre im Aktionärsportal anmelden und nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen ihre Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung ausüben. Sämtliche Funktionen des Aktionärsportals können nur unter Verwendung der Zugangsdaten genutzt werden.
Das Aktionärsportal wird voraussichtlich ab dem 19. August 2026 freigeschaltet.
Weitere Hinweise zur Nutzung des Aktionärsportals finden Sie unter
https://bastei-luebbe.de/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl und das Aktionärsportal
Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, können ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation oder in Textform im Vorfeld der Hauptversammlung und während der Hauptversammlung über das Aktionärsportal ausüben.
Das Aktionärsportal ist wie zuvor beschrieben zugänglich. Die Stimmabgabe über das Aktionärsportal ist ab dessen Freischaltung bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung möglich. Bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt in der Versammlung können über das Aktionärsportal abgegebene Stimmen jederzeit wieder über das Aktionärsportal geändert oder widerrufen werden.
Die Aktionäre können für die Briefwahl in Textform das zusammen mit der Anmeldebestätigung zugesandte Formular benutzen. Die Stimmabgaben in Textform müssen bis zum 8. September 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein; dies gilt auch für eine Änderung oder einen Widerruf von Briefwahlstimmen in Textform:
Bastei Lübbe c/o HCE Consult AG Postfach 820335 81803 München
E-Mail: anmeldestelle@hce-consult.de
Anderweitig adressierte Stimmabgaben per Briefwahl in Textform werden nicht berücksichtigt.
Ausübung der Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär (etwa ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder sonstige Personen, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft die Vollmacht nur einer Person akzeptieren und diejenige des bzw. der anderen Bevollmächtigten zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht in den nachfolgenden Bestimmungen Abweichendes vorgesehen ist. Ein Vollmachtformular zur Vollmachtserteilung in Textform ist im Internet unter
https://bastei-luebbe.de/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
abrufbar und wird den Aktionären auch auf Verlangen in Textform übermittelt.
Soll ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden, genügt es, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigen nachprüfbar festgehalten wird. Möglicherweise verlangen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen eine besondere Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Der Nachweis der Bevollmächtigung oder die Vollmachtserteilung kann bis zum Ablauf des 8. September 2026, 24:00 Uhr (MESZ), durch Erklärung in Textform gegenüber der Gesellschaft an oben genannte Adresse erfolgen.
Anderweitig adressierte Vollmachten in Textform werden nicht berücksichtigt.
Eine Vollmacht kann ab der Freischaltung des Aktionärsportals und auch noch während der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmung festgelegten Zeitpunkt unter Verwendung der Zugangsdaten der Anmeldebestätigung auch über das Aktionärsportal erteilt werden; entsprechendes gilt für den Widerruf der Vollmacht.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen; zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte benötigen sie ebenfalls die Zugangsdaten zum Aktionärsportal. Bevollmächtigte können das Stimmrecht ebenfalls im Wege der elektronischen Kommunikation oder in Textform im Vorfeld der Hauptversammlung und während der Hauptversammlung über das Aktionärsportal ausüben.
Die Teilnahme des Bevollmächtigten an der Hauptversammlung über das Aktionärsportal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte von dem ihn bevollmächtigenden Aktionär die mit der Anmeldebestätigung versendeten Zugangsdaten erhält, sofern der Aktionär nicht im Zuge der Anmeldung zur Hauptversammlung sein depotführendes Institut gebeten hat, die Zugangsdaten unmittelbar an den Bevollmächtigten zu versenden. Die Nutzung der Zugangsdaten des Aktionärs durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft.
Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Bastei Lübbe AG bietet ihren Aktionären auch an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung ihres Stimmrechts vertreten zu lassen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht im Fall seiner Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Soll der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen Sie daher neben der Vollmacht zwingend Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt ausgeübt werden soll. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter wird ausschließlich das Stimmrecht ausüben und keine weitergehenden Rechte wie Frage- oder Antragsrechte wahrnehmen. Auch im Fall der Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist im Internet unter
https://bastei-luebbe.de/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
abrufbar und wird den Aktionären auch auf Verlangen in Textform übermittelt.
Die Erteilung der Vollmacht mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung muss aus organisatorischen Gründen bis spätestens 8. September 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der vorab genannten Adresse eingegangen sein, andernfalls kann sie nicht berücksichtigt werden; entsprechendes gilt für deren Widerruf und Änderung.
Anderweitig adressierte Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in Textform werden nicht berücksichtigt.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann auch ab der Freischaltung des Aktionärsportals bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmung festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung über das Aktionärsportal erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt können auch bereits erteilte Vollmachten und Weisungen über das Aktionärsportal widerrufen oder geändert werden.
Weitere Rechte der Aktionäre
Ergänzungsverlangen
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Etwaige Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG müssen dem Vorstand der Gesellschaft schriftlich bis zum 9. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), an die folgende Adresse zugehen:
Bastei Lübbe AG - Vorstand - Schanzenstraße 6 - 20 51063 Köln
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
https://bastei-luebbe.de/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
bekannt gemacht und den Aktionären gemäß § 125 Abs. 1 AktG mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (sofern dieser Punkt auf der Tagesordnung behandelt wird) und Abschlussprüfern machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind ausschließlich zu richten an:
Bastei Lübbe AG Schanzenstraße 6 - 20 51063 Köln E-Mail: investorrelations@bastei-luebbe.de
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 25. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter
https://bastei-luebbe.de/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß §§ 126, 127 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die zugänglich zu machen sind, gelten als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt (§ 126 Abs. 4 AktG). Das Stimmrecht kann zu diesen Anträgen und Wahlvorschlägen nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung auf den oben beschriebenen Wegen ausgeübt werden. Sofern der Aktionär, der den Antrag gestellt hat, nicht ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Versammlung nicht behandelt werden.
Das Recht jedes ordnungsgemäß angemeldeten und im Wege der elektronischen Kommunikation zugeschalteten Aktionärs, während der Hauptversammlung Anträge und Wahlvorschläge im Wege der Videokommunikation auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt (siehe hierzu auch den nachfolgenden Abschnitt "Rederecht") .
Stellungnahmerecht
Ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte haben gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 AktG in Verbindung mit § 130a Abs. 1 bis 4 AktG das Recht, bis zum 3. September 2026, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Die Einreichung hat in Textform in deutscher Sprache über das Aktionärsportal unter
https://bastei-luebbe.hce-consult.com/
zu erfolgen. Der Umfang der Stellungnahme soll 10.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Stellungnahmen einschließlich des Namens und Wohnorts beziehungsweise Sitzes des einreichenden Aktionärs bis spätestens zum 4. September 2026, 24:00 Uhr (MESZ), über das Aktionärsportal allen ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären und ihren Vertretern zugänglich machen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden in gleicher Weise veröffentlicht.
Von der Veröffentlichung einer Stellungnahme kann die Gesellschaft gemäß § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG unter den in § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 3 und 6 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Die Gesellschaft behält sich vor, Stellungnahmen nicht zugänglich zu machen, wenn ihr Umfang 10.000 Zeichen überschreitet.
Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, Wahlvorschläge, Fragen und Nachfragen sowie Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in einer Stellungnahme enthalten sind, unberücksichtigt bleiben. Diese können ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert beschriebenen Wegen eingereicht, gestellt bzw. erklärt werden.
Rederecht
Jeder ordnungsgemäß angemeldete Aktionär oder Bevollmächtigte, der zu der virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet ist, hat gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 AktG in Verbindung mit § 130a Abs. 5 und 6 AktG in der Versammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Bestandteil des Redebeitrags können auch Anträge und Wahlvorschläge (§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG) sowie Auskunftsverlangen (§ 131 Abs. 1 AktG) sein. Am Tag der Hauptversammlung können Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten ab Beginn der Versammlung im Aktionärsportal unter
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Redebeiträge anmelden.
Technische Mindestvoraussetzung für Redebeiträge im Wege der Videokommunikation sind ein internetfähiges Endgerät mit funktionsfähiger Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung.
Die Gesellschaft behält sich vor, einen technischen Funktionstest im Vorfeld des Redebeitrags durchzuführen. Sollte die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung nicht gewährleistet sein, behält sich die Gesellschaft vor, den Redebeitrag zurückzuweisen.
Auskunftsrechte
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Bevollmächtigte gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG in Verbindung mit § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft sowie die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, zur Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.
Es ist beabsichtigt, dass der Versammlungsleiter zu Beginn der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. 1f AktG festlegen wird, dass das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG in der Versammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation. d.h. im Rahmen eines Redebeitrags gemäß § 130a Abs. 5 und 6 AktG (siehe hierzu die Ausführungen im Abschnitt "Rederecht"), wahrgenommen werden kann. Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.
Widerspruch zur Niederschrift
Jeder ordnungsgemäß angemeldete Aktionär oder Bevollmächtigte, der zu der virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet ist, hat gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 245 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 AktG das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Niederschrift des Notars erklären. Der Widerspruch kann über das Aktionärsportal unter
https://bastei-luebbe.hce-consult.com/
erklärt werden.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre insbesondere gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 4, 127, 130a, 131, § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 245 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 AktG sowie ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind im Internet unter
https://bastei-luebbe.de/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht. Darüber hinaus finden sich dort Erläuterungen zur Erteilung einer Bestätigung über den Zugang elektronisch abgegebener Stimmen nach § 118 Abs. 1 Satz 3 AktG sowie über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG, die der Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der virtuellen Hauptversammlung verlangen kann.
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Einberufung der Hauptversammlung, eine Übersicht mit den Angaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit Artikel 4 und Anhang Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212, die Informationen gemäß § 124a AktG, die Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://bastei-luebbe.de/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
zur Verfügung. Auf der Internetseite der Gesellschaft werden nach der Hauptversammlung auch die Ergebnisse der Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte veröffentlicht.
Angaben gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 13.300.000,00 und ist eingeteilt in 13.300.000 nennwertlose Stückaktien, von denen jede Aktie grundsätzlich eine Stimme gewährt. Von den 13.300.000 Stück Aktien entfallen 99.900 Stück auf eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 13.200.100 Stimmrechte.
Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Anmeldung für die Hauptversammlung oder der Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht erheben wir personenbezogene Daten über den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Die Bastei Lübbe AG verarbeitet diese Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Betroffenen gemäß der DS-GVO finden sich in unseren Datenschutzhinweisen für die Aktionärinnen und Aktionäre sowie Gäste der Bastei Lübbe AG auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://bastei-luebbe.de/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
Auf Wunsch senden wir Ihnen die Datenschutzhinweise auch in gedruckter Form zu. Bitte richten Sie ein derartiges Verlangen an die nachfolgende Adresse:
Bastei Lübbe AG - Datenschutzbeauftragter - Schanzenstraße 6 - 20 51063 Köln E-Mail: datenschutz@luebbe.de
Die Datenschutzhinweise werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.
Köln, im Juli 2026
Bastei Lübbe AG
- Der Vorstand -
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