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Organisatorisches
Unterlagen zur Einsicht
Der Geschäftsbericht 2025 (einschliesslich Lagebericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung, die Berichte der Revisionsstelle zur Jahresrechnung und zur Konzernrechnung 2025 sowie der Vergütungsbericht 2025) können unter
www.highlight-communications.ch
abgerufen und heruntergeladen werden.
Da die Gesellschaft in den konsolidierten Bericht über nicht-finanzielle Belange gemäss Art. 964a-c des Schweizerischen Obligationenrechts der Highlight Event and Entertainment AG integriert ist, ist sie von einer separaten Berichterstattungspflicht ausgenommen (Art. 964a Abs. 2 Ziff. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts). Entsprechend wird der Generalversammlung kein Bericht über nicht-finanzielle Belange zur Genehmigung vorgelegt. Der Bericht über nicht-finanzielle Belange der Highlight Event and Entertainment AG ist unter
www.hlee.ch/Geschaeftsberichte.htm
abrufbar. Die Gesellschaft unterliegt jedoch für das Geschäftsjahr 2025 der Pflicht zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts gemäss der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) der Europäischen Union, welcher unter
https://www.highlight-communications.ch/Geschaeftsberichte.htm
abrufbar ist. Eine Genehmigung dieses Nachhaltigkeitsberichts durch die Generalversammlung ist nicht erforderlich.
Zutrittskarten
Inhaberaktionäre, die persönlich an der Generalversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen wollen, benötigen eine Zutrittskarte. Diese ist von den Aktionären bei ihrer jeweiligen Depotbank zu bestellen und die Bestellung der Depotbank (mit der Depotbestätigung) muss bei der Partnerorganisation Nimbus AG (E-Mail: hlcom@nimbus.ch, Tel.: +41 55 617 37 67) bis spätestens 17. Juni 2026 vorliegen. Ein Versand von Zutrittskarten nach diesem Datum ist aus administrativen Gründen nicht mehr möglich. Die Depotbank sperrt diese Aktien bis zum Ende der Generalversammlung am 24. Juni 2026 und bestellt die Zutrittskarte über folgende Adresse:
| Nimbus AG, Ziegelbrückstrasse 82, 8866 Ziegelbrücke | | Tel.: +41 55 617 37 67 |
E-Mail: hlcom@nimbus.ch |
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Bei der Bestellung der Zutrittskarte muss die Depotbank eine Bestandesbestätigung des Inhaberaktionärs sowie eine Bestätigung, dass die Aktien bis nach der Generalversammlung nicht übertragen werden können, an obige Adresse zustellen. Anschliessend wird die Zutrittskarte zusammen mit den Unterlagen zur Stimmrechtsausübung direkt den Aktionären zugestellt.
Die Aktionäre werden darauf aufmerksam gemacht, dass eine Teilnahme an und Zulassung zur Generalversammlung nur gegen Vorweisen der Zutrittskarte erfolgt. Eine Depotbestätigung ist nicht ausreichend.
Vollmachterteilung
Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen werden, können sich durch eine Drittperson oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Für die Vollmachterteilung an eine Drittperson ist die Zutrittskarte auf der Rückseite auszufüllen, zu unterzeichnen und der bevollmächtigten Person zu übergeben.
Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter im Sinne von Art. 689c OR steht den Aktionärinnen und Aktionären, Rolf Freiermuth, Freiermuth Studer Rechtsanwälte, Niklaus-Thut-Platz 7a, CH-4800 Zofingen, zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an den unabhängige Stimmrechtsvertreter sind derselben von den Aktionärinnen und Aktionären entweder durch briefliche Instruktion (Eingang bis spätestens 22. Juni) oder durch elektronisches Fernabstimmen (bis spätestens Montag, 22. Juni um 23.59 Uhr) zu erteilen.
Ohne anderslautende schriftliche oder vorgängig erteilte elektronische Weisung wird gemäss Vollmachtsformular die Weisung erteilt, dass der unabhängige Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht im Sinne der Zustimmung zu den Anträgen des Verwaltungsrats ausübt. Dies gilt auch für den Fall, dass an der Generalversammlung über Anträge abgestimmt wird, welche nicht in der Einladung aufgeführt sind.
Elektronisches Fernabstimmen mittels Vollmacht und Weisungen an den unabhängige Stimmrechtsvertreter
Aktionärinnen und Aktionäre können sich an den Abstimmungen und Wahlen durch elektronisches Fernabstimmen mittels Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter beteiligen. Die dazu benötigten LoginDaten werden den Aktionärinnen und Aktionären zusammen mit den Unterlagen zur Stimmrechtsausübung zugestellt, sodass sich die Aktionärinnen und Aktionäre entscheiden können, entweder persönlich vor Ort an der Generalversammlung teilzunehmen, sich vertreten zu lassen oder sich elektronisch mittels Vollmacht und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu beteiligen. Das Portal zur elektronischen Vollmachts- und Weisungserteilung ist bis Montag, 22. Juni 2026, um 23.59 Uhr geöffnet. Der Entscheid der Aktionärin oder des Aktionärs, elektronisch Vollmacht und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu erteilen, kann aus praktischen Gründen einmal bis Mittwoch, 17. Juni 2026, um 16.00 Uhr zugunsten einer persönlichen Teilnahme oder einer Teilnahme durch eine Drittperson rückgängig gemacht werden. Mit der Wahrnehmung der elektronischen Stimm und Wahlrechtsausübung durch Vollmachts- und Weisungserteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter hat die Aktionärin beziehungsweise der Aktionär keinen Anspruch auf eine zusätzliche persönliche Teilnahme an der Generalversammlung.
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